Immobilienmakler müssen höhere Gebote weiterleiten

Hamburg (dpa/tmn) - Immobilienmakler müssen ihren Kunden verspätet abgegebene Kaufangebote weiterleiten, die höher sind als der bisherige Favorit. Dies gilt auch dann, wenn bereits Verkaufsverhandlungen mit einem Bieter laufen.

„Interessenten können nicht erwarten, dass Immobilienmakler ihren Kunden bessere Angebote verschweigen“, erläutert Peter Breiholdt, Ombudsmann der Maklervereinigung Immobilienverband Deutschland (IVD). „Der Makler würde sich in einem solchen Fall Schadenersatzansprüchen des Eigentümers aussetzen.“ Allerdings sei der Makler nicht verpflichtet, den Verkäufer über niedrigere Gebote zu unterrichten.

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