Haus verkauft - Mietverträge ändern sich nicht

München (dpa/tmn) - Mietverträge ändern sich nicht, wenn das Haus verkauft wird. Der neue Eigentümer trete in die Rechtsposition des alten Eigentümers ein, erklärt der Mieterverein München. Ein neuer Mietvertrag müsse daher nicht abgeschlossen werden, Änderungen seien überflüssig.

Der neue Vermieter sei ab Eintritt in das Mietverhältnis auch für die Betriebskostenabrechnung verantwortlich. Anders sei es nur, wenn es sich um Abrechnungszeiträume handelt, die schon vor dem Verkauf des Hauses oder der Wohnung abgeschlossen waren. Dann müsse der alte Vermieter abrechnen.

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