GEZ-Gebühren: Alte Einzugsermächtigung gilt auch für neue Beiträge

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Wohnung, ein Beitrag - diese Regelung gilt seit dem 1. Januar für die Rundfunkgebühren. Wer mit mehreren angemeldeten Personen einen Haushalt bewohnt, kann Geld sparen. Für bisherige Schwarzseher wird es eng.

Verbraucher zahlen seit dem neuen Jahr nicht mehr für ihre Rundfunkgeräte Gebühren, sondern 17,98 Euro pro Monat für ihre Wohnung. Für Pärchen oder Wohngemeinschaften zahlt sich das aus, denn hierbei wird nun nur noch ein Beitrag fällig.

In einigen Fällen müssen Verbraucher aber auch mehr bezahlen, etwa, weil sie bisher nur ein Autoradio angemeldet hatten. Die GEZ darf in diesem Fall die höheren Beiträge vom Konto abbuchen, ohne eine vorhandene Einzugsermächtigung erneut einzuholen. „Wenn es eine Einzugsermächtigung gibt, kann der höhere Betrag auch eingezogen werden“, sagt Melanie Schliebener von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. In der Regel seien die Betroffenen aber vorher schriftlich von der GEZ über die Änderung informiert worden.

Fällig werde der Rundfunkbeitrag wie bisher in der Regel in der Mitte eines Drei-Monatszeitraumes, erklärt die Verbraucherschützerin. „Das heißt, die ersten Abbuchungen wird es Mitte Februar geben.“ Ändere sich der Abbuchungstermin jedoch im Einzelfall, müssten Verbraucher, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, das hinnehmen. Im Zweifel könnten sie die Einzugsermächtigung widerrufen und die Beiträge künftig selbst überweisen.

Grundsätzlich gilt: Wollen Verbraucher die Zahlung ihrer Beiträge umstellen, müssen sie selbst aktiv werden. Sie sollten sich an die GEZ wenden - am besten schriftlich, rät die Verbraucherschützerin. „In dem Schreiben geben sie die betreffenden Teilnehmernummern an und erklären, welcher Teilnehmer künftig die Beiträge entrichtet.“ Zugleich sollte das andere Teilnehmerkonto abgemeldet werden. Wurden schon Beiträge doppelt abgebucht, sollten diese zurückgefordert werden. „Darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch.“

Für Schwarzseher wird es mit der neuen Regelung eng: Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür soll es zwar nicht mehr geben. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice aber Ein- oder Auszüge mit. Über einen Abgleich mit den Zahldaten kann so überprüft werden, zu welchen Wohnungen es noch keine Kontonummer gibt. Betreffende Haushalte dürften also Post von der Behörde bekommen. Rückwirkend über den 1. Januar 2013 hinaus sollen allerdings keine Zahlungsforderungen gestellt werden.

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