Energetische Sanierung: Handwerkererklärung fordern

Berlin (dpa/tmn) - Hausbesitzer sollten nach einer energetischen Sanierung vom Handwerker eine sogenannte Unternehmenserklärung fordern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Der Handwerker bestätige in dieser Bescheinigung, dass erledigte Arbeiten wie der Austausch von Heizkessel und Fenstern oder eine Fassaden- oder Dachdämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Das teilt der VPB mit.

Zur Ausstellung dieser von der Bundesregierung eingeführten Erklärung seien die Baufirmen verpflichtet. Als Bestätigung genüge schon ein kurzer Satz am Ende der Rechnung. Er kann etwa so lauten: „Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung.“

Dagegen reicht es nach Ansicht des VPB nicht aus, etwa den relevanten Wärmedurchgangskoeffizienten der neuen Fenster auf der Rechnung anzugeben. Dann müsse der Bauherr prüfen, ob dieser Wert auch stimme, und somit selbst den Nachweis erbringen, dass die Fenster der EnEV entsprechen.

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