Altersvorsorge Ein Häuschen mit Garten: Riestern für das Eigenheim

Berlin (dpa/tmn) - Letzte Hoffnung für ein ausgedientes Produkt? Als „Motor der Riester-Rente“ bezeichnet Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen den Wohn-Riester.

Altersvorsorge: Ein Häuschen mit Garten: Riestern für das Eigenheim
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Ursprünglich zur Tilgung eines Immobiliendarlehens gedacht, gibt es für reine Annuitätendarlehen mit Riester-Förderung aber kaum noch Angebote. „Den Banken ist offenbar der Aufwand zu hoch“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Gängiger ist ein Bausparvertrag.

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Maximal 2100 Euro Sparbetrag und später Tilgungsleistung werden pro Jahr gefördert. Die üblichen Riester-Zulagen gibt es für jeden, der zum berechtigten Personenkreis gehört. Das sind zum Beispiel alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Fördergelder kommt es zu einer schnelleren Zuteilung des Gesparten und am Ende zu einer schnelleren Tilgung der Schulden. Von 2018 an gibt es eine erhöhte Riester-Grundzulage von nun 175 Euro pro Person, pro Kind bleibt es je nach Geburtsjahr bei 185 oder 300 Euro.

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Zu bedenken ist: Wohn-Riester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Auf einem Wohnförderkonto werden die geförderten Beträge dokumentiert und verzinst. Wird spätestens zum 68. Lebensjahr dieses Konto aufgelöst, hat der Häuslebauer das Geld für Kauf oder Bau schon genutzt. Versteuern muss er aber erst dann.

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Laut der Verbraucherzentrale Bremen kann das eine stolze Summe sein, die man parat haben muss. Die Berater weisen deshalb darauf hin, angesichts der Geldspritze in der Finanzierungsphase die Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Denken Sie bitte dran, dass Sie, sobald das Darlehen getilgt ist, nicht aufhören, die monatliche Rate beiseite zu legen“, mahnt Verbraucherschützer Hartmut Schwarz. Nothaft betont dennoch: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingesparte Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahlung.“

Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Zwar kann die Förderung auf ein anderes Haus oder eine andere Wohnung übertragen werden, aber ganz verabschieden kann man sich aus den Bedingungen der Wohn-Riester-Verträge nicht, sonst riskiert man eine Rückzahlung der Förderung. „Gerade die jungen Leute sagen sich: Ich bin mir nicht sicher, ob ich bis zum Lebensende in dieser Immobilie wohnen bleibe“, meint Schwarz.

Als Bausparvertrag könne sich Wohn-Riester unter dem Strich durchaus lohnen, meint auch Warentester Jörg Sahr. Zwar habe man in der Sparphase den Nachteil, dass das Guthaben nur gering verzinst wird und auch noch Gebühren anfallen. Doch falls die Hypothekenzinsen steigen, zahle sich der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen aus. Allerdings schrumpft das Angebot, heißt es in der Stiftungs-Zeitschrift „ Finanztest“ (Ausgabe 11/2017).

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale nutzen noch zu wenige die Riester-Förderung für das Eigenheim. Schwarz rät dazu, sich vor Abschluss eines Bausparvertrags auch zum Riestern beraten zu lassen. Ob und in welcher Kombination es sich für jeden rechnet, ist höchst individuell. „Es ist eine eigentlich gute Sache, die ein paar Dornen hat. Man muss wie bei einer wunderbaren Rose darauf achten, wo man sie am Stiel anpackt, damit man sich nicht verletzt. Aber wenn man das macht, kann am Ende etwas Gutes dabei rauskommen.“

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