Für alle Fälle : „Der Mietvertrag macht keinen Urlaub“: Reisetipps für Mieter
Berlin (dpa/tmn) - Mieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - zum Beispiel den Putzdienst im Treppenhaus zu erledigen. Und diese Pflichten müssen sie auch während der Urlaubszeit erfüllen.
„Der Mietvertrag macht keinen Urlaub“, stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin klar. Oder anders gesagt: Falls ein Mieter seine Reinigungspflicht im Urlaub nicht wahrnehmen kann, muss er für Ersatz sorgen.
Muss ich meinem Vermieter während der Reise einen Schlüssel dalassen?
Ulrich Ropertz: Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Haustür- oder Wohnungsschlüssel, auch nicht zur Urlaubszeit. Der Mieter sollte aber sinnvollerweise seinem Vermieter eine Anschrift mitgeben, unter der dieser in Notfällen einen Schlüssel vorfindet. Also beispielsweise sollte der Schlüssel bei einem Nachbarn oder einem guten Freund in der Nachbarschaft hinterlegt werden.
Was ist, wenn während meiner Abwesenheit etwas passiert?
Ropertz: Notfälle, um die es hier geht, sind ja Situationen wie ein Wasserrohrbruch, wo man nicht zwei Wochen abwarten kann, bis man in die Wohnung kann. Das sind Situationen, in denen der Vermieter mit Handwerkern in die Wohnung muss. Wenn das Wasser aus der Wohnung läuft, wenn es irgendwo in der Wohnung brennt, hat der Vermieter das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. In einem solchen Fall wird wahrscheinlich die Feuerwehr gerufen, die dann die Tür öffnet. Ansonsten sind weitere Notfälle, in denen sich der Vermieter Zutritt zur Wohnung verschaffen muss, nur schwer denkbar.