BGH: Möblierte Wohnung zu klein - Minderung möglich

Karlsruhe (dpa) - Auch bei einer möblierten Wohnung kann der Mieter die Miete proportional mindern, wenn die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner ist als im Vertrag vereinbart wurde. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch (2.3.) verkündeten Urteil.

Das Gericht der Vorinstanz hatte noch argumentiert, bei einer vollständig eingerichteten Wohnung sei die Beeinträchtigung aufgrund einer Flächenunterschreitung nicht so groß, weil alle benötigten Einrichtungsgegenstände untergebracht werden könnten. Dem widersprach der BGH: Die Miete dürfe in demselben Verhältnis gemindert werden, in dem die Wohnung die im Vertrag vereinbarte Fläche unterschreite (Aktenzeichen: VIII ZR 209/10).

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