BGH: Mieter müssen für schlechte Mülltrennung zahlen

Karlsruhe (dpa) - Wenn die Mieter eines Wohnhauses den Müll unsauber trennen, müssen sie daraus entstehende Mehrkosten selbst bezahlen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Demnach muss der Mieter den Nachweis erbringen, dass die abgerechneten Müllgebühren zu hoch sind. Ein allgemeiner Verweis darauf, dass die Gebühren in der Gemeinde im Durchschnitt niedriger sind, reiche nicht aus, so der BGH. Liegt der Grund für die hohen Gebühren in einem „Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung“, so können sie den Mietern in Rechnung gestellt werden. Im konkreten Fall hatten Mieter in die für Verpackungsmüll bestimmten gelben Tonnen Restmüll geworfen (Aktenzeichen: VIII ZR 340/10).

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