Streit um Vorschusszahlung : BGH klärt Voraussetzungen für neuen Verbraucherbauvertrag
Karlsruhe Beim Hausbau kann es vorkommen, dass Handwerker eine Sicherheit in Höhe von 110 Prozent verlangen. Besteht ein Verbraucherbauvertrag, ist dies nicht zulässig. Doch wann handelt es sich um einen solchen Vertrag?
Private Bauherren profitieren nur dann von den Vorteilen des neuen Verbraucherbauvertrags, wenn sie einen Generalunternehmer mit dem Bau ihres Eigenheims beauftragen. Vergeben sie die einzelnen Arbeiten an verschiedene Betriebe und Handwerker, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals entschied.
Den Verbraucherbauvertrag gibt es seit 2018. Er war damals bei einer großen Reform eingeführt worden, die das komplizierte Bauvertragsrecht übersichtlicher machen und Lücken schließen sollte. So sind jetzt auch Vorschriften zum Verbraucherschutz vorgesehen, beispielsweise ein Widerrufsrecht. Der Bauunternehmer muss auch eine ordentliche Baubeschreibung erstellen, dem Bauherrn wichtige Unterlagen aushändigen und verbindliche Angaben zur Bauzeit machen.
Hier hatte ein Ehepaar verschiedene Unternehmen mit Arbeiten beauftragt. Eine Firma war für das Verputzen innen und außen zuständig. Der Fall ging vor Gericht, weil deren Rechnungen in Höhe von insgesamt knapp 30.000 Euro nicht vollständig beglichen wurden.