BGH: Bürgschaft für Miete gilt unbegrenzt

Karlsruhe (dpa) - Wer eine Mietbürgschaft unterschreibt, sollte sich der Tragweite dessen bewusst sein. Die Haftung nämlich ist unbegrenzt, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Wer für die Mietschulden eines anderen eine Bürgschaft übernimmt, geht ein großes Risiko ein. Denn in einem solchen Falle haftet der Bürge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) unbegrenzt für offene Mietzahlungen (VIII ZR 379/12). Eine solche Bürgschaft sei nicht auf drei Monatsmieten begrenzt, entschied das Gericht am Mittwoch (10. April) in Karlsruhe.

Die Richter gaben damit einem Vermieter aus Mannheim recht, der von der Schwester seines Mieters rückständige Miete in Höhe von knapp 6500 Euro haben wollte. Die Schwester hatte eine Bürgschaft für die Miete ihres Bruders übernommen. Sie wollte damit verhindern, dass ihrem Bruder gekündigt wird, nachdem er mehrere Monate seine Miete nicht gezahlt hatte.

Eine solche Bürgschaft sei jedoch wie eine Kaution auch auf drei Monatsmieten begrenzt, argumentierte die Bürgin und wollte nur 1050 Euro zahlen. Das sah der BGH anders und gab damit den Vorinstanzen recht. Eine derartige Bürgschaft dürfe der Höhe nach unbegrenzt sein, hieß es.

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