Was hinter dem Mindesthaltbarkeitsdatum steckt

Berlin (dpa) - Beim Mindesthaltbarkeitsdatum sind viele Verbraucher unsicher und werfen Käse oder Quark lieber früher weg - massenhaft. Jetzt soll eine große Info-Aktion helfen, die Verschwendung einzudämmen.

Wichtige Infos zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es hier.

Ist ein Joghurt schlecht, wenn er abgelaufen ist? Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) auf Becherdeckeln und anderen Packungen im Küchenschrank ist in die Diskussion geraten. Denn Jahr für Jahr landen in Deutschland tonnenweise Lebensmittel auf dem Müll, die noch völlig einwandfrei wären. Eine Aufklärungskampagne in mehr als 20 000 Supermärkten soll Kunden von Montag (19. März) an besser informieren, was das Datum genau bedeutet. Die Botschaft lautet: Der Tag auf dem Joghurtdeckel ist eine Qualitätszusage und somit eine Art „Noch-nicht-Wegwerf-Datum“. Denn ein allseits überzeugender Alternativbegriff ist nicht in Sicht. Hier einige Fragen und Antworten rund um das MDH:

Wie ist das Mindesthaltbarkeitsdatum rechtlich geregelt?

Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gehört bei den meisten Produkten ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf die Packung. Das meint den Zeitpunkt, „bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält“. Das bezieht sich etwa auf Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert in der ungeöffneten Packung. Der genaue Tag muss in wenigstens zwei Millimeter großer Schrift aufgedruckt werden. Bei langlebigen Produkten reicht eine Angabe wie „mindestens haltbar bis Ende 07/2013“. Kein MHD brauchen beispielsweise Obst, hochprozentiger Alkohol oder Zucker.

Wer bestimmt das Datum und wie wird es überprüft?

Verantwortlich für das Datum sind die Hersteller. Dabei stützen sie sich auf Erkenntnisse, wie sich der Zustand des Produkts unter bestimmten Bedingungen verändert - etwa auch beim Vitamingehalt. Beim Joghurthersteller Danone ist es die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die den Tag X mit mehreren Methoden ermittelt. Mindestens haltbar sind Joghurts dann etwa vier bis sechs Wochen. Zuständig für die Kontrolle der Kennzeichnungen sind die Lebensmittelbehörden der Bundesländer.

Wie geht es im Supermarkt weiter?

Wenn sie ins Geschäft geliefert werden, haben Produkte zeitlich „Luft“ bis zum Ablauf des MHD. In die Regale kommen die Lebensmittel erst nach und nach. Beim Nachfüllen von Lücken werden dann auch die Haltbarkeitsdaten geprüft, wie es beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels heißt. Naht der aufgedruckte Tag, gebe es zwei Varianten: Die Ware wird heruntergesetzt und als Sonderangebot verkauft. Oder sie geht an Tafeln, die Lebensmittel an Bedürftige verteilen. Ist das MHD erreicht, kommt die Packung aus dem Regal. Dabei wissen viele Kunden, dass Produkte mit kürzerem Datum meist vorne stehen - und greifen lieber nach hinten.

Wäre eine andere Bezeichnung als „Mindesthaltbarkeit“ besser?

Ob es einen treffenderen Begriff gäbe, ist umstritten. Manche Experten warnen, das MHD werde zu oft als Wegwerffrist verstanden. Der Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP), schlug daher zwei andere Angaben für die Packung vor: „voller Genuss bis zum Tag X und essbar bis zum Tag Y“. Die Formel „mindestens haltbar bis“ sei eigentlich klar, argumentieren dagegen Handel und Hersteller. Das sieht auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) so. Sie bezweifelt, ob zum Beispiel das englische „best before“ („am besten bis...“) viel verständlicher wäre.

Was soll die Aufklärungsaktion bringen?

Von Montag an sollen rund vier Millionen Flugblätter und Info-Karten in 21 000 Supermärkten verteilt werden. Die Aktion mit dem Lebensmittelhandel ist für Aigner ein Baustein im Kampf gegen die enorme Verschwendung, die gerade eine Studie dokumentierte: Aus den privaten Haushalten stammen 6,7 Millionen von insgesamt 11 Millionen Tonnen Nahrung, die hierzulande jährlich im Müll landen. Jeder Bürger wirft im Schnitt knapp 82 Kilo Lebensmittel weg, dabei wären 53 Kilo noch genießbar.

Was unterscheidet Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum?

Ein Anliegen der Kampagne ist, den Unterschied des MHD zum „Verbrauchsdatum“ für leicht verderbliche Ware wie Hackfleisch klar zu machen. Das Verbrauchsdatum ist im Unterschied zum MDH speziell vorgeschrieben bei „sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten“ - also etwa Hackfleisch. Die Datumsangabe „verbrauchen bis...“ sollte nicht überschritten werden, danach darf ein Produkt nicht mehr verkauft und verspeist werden. Dagegen lautet die Formulierung beim MHD „mindestens haltbar bis...“.

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