Was Bürger 2012 erwartet: Ernährung und Gesundheit

Berlin (dpa) - Auf die Deutschen kommen 2012 zahlreiche gesetzliche Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung zu. So wird der Zahnersatz für Kassenpatienten teurer - und die Familienpflegezeit tritt in Kraft.

Hier ein Überblick:

Krankenkasse: Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825 im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.

Insolvenz einer Krankenkasse: Klamme Krankenkassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Krankenkassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen. So sieht es das Versorgungsstrukturgesetz vor. Es ist aber noch nicht vom Bundestag verabschiedet und muss auch noch durch den Bundesrat.

Zahnbehandlung: Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten werden für Kronen, Brücken und Prothesen mehr bezahlen müssen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Die GOZ wurde zuletzt 1988 angepasst. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.

Familienpflegezeit: Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Arbeitnehmer können dafür ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der vollen Rückkehr muss der der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet werden.

Lebensmittelkennzeichnung: Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Glutenfrei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.

Verbot von Legebatterien: Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt zum 1. Januar in der ganzen EU. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) pocht darauf, dass es bei der Vermarktung keine Ausnahmen geben darf.

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