Wann eine PID für Paare sinnvoll sein kann

Berlin (dpa/tmn) - Gentests an künstlich befruchteten Embryonen bleiben in Deutschland in bestimmten Fällen erlaubt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag (7. Juli), die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht zu verbieten.

Doch wann ist eine PID überhaupt sinnvoll?

Paare dürfen die PID nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Viele Paare fragen sich, ob solche Untersuchungen auch für sie sinnvoll sein könnten. Prof. Christian Thaler vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin beantwortet einige grundlegende Fragen zum Thema:

Für wen kommt eine PID überhaupt infrage?

Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung kann eine PID sinnvoll sein, wenn das Paar „identifizierbare und identifizierte schwere genetische Belastungen“ aufweist, erläutert Thaler. Das sind zum einen Paare, die aufgrund einer sogenannten balancierten Translokation, also einer Verteilungsstörung der Chromosomen, schon mehrfach Fehl- oder Totgeburten hatten - und sichergehen möchten, das nicht wieder zu erleben.

Zum anderen sind es Eltern, die aufgrund klar identifizierbarer genetischer Merkmale „ein hohes Risiko haben, dass ihre Kinder bald nach der Geburt schwere und/oder zum Tod führende Krankheiten bekommen werden“. Dabei handelt es sich um sogenannte monogene Erkrankungen wie die spinale Muskelatrophie oder die Muskeldystrophie Duchenne, bei denen konkrete Gene eine Rolle für die Entstehung der Krankheit spielen. Diese unheilbaren Krankheiten können früher oder später auftreten und sind vor dem Tod oft mit qualvollem Leiden verbunden.

Welche Alternativen haben betroffene Eltern, die sich ein Kind wünschen?

„Sie könnten entweder wieder schwanger werden - mit dem erheblichen Risiko eines weiteren schweren Schicksalsschlags - oder sie können ins europäische Ausland gehen, wo die PID bereits mehr oder weniger breit zugelassen ist“, sagt Thaler. Doch das koste viel Geld, zudem würde die Kinderwunschbehandlung fern der gewohnten Umgebung erfolgen.

Als „unwürdig und belastend“ bezeichnet der Leiter des Hormon- und Kinderwunschzentrums an der Uniklinik München die dritte Option, die derzeit in Deutschland zugelassen ist und auch voll von den Krankenkassen übernommen wird: Bei der „Schwangerschaft auf Probe“ strebt das Paar eine Schwangerschaft an, bei der durch eine Fruchtwasseruntersuchung (Pränataldiagnostik) ermittelt wird, ob eine definierte genetische Belastung beim Kind vorliegt oder nicht - mit der Konsequenz, das Kind in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eventuell abtreiben zu lassen.

Warum entscheiden sich Eltern überhaupt für eine PID?

„Wer jemals betroffene Paare beraten hat, weiß, dass es mit Sicherheit überhaupt nicht um das 'Designerbaby' geht“, sagt Thaler. Es sei vielmehr eine schwere Gewissensentscheidung der betroffenen Paare, ob es für sie eine unzumutbare Belastung ist, womöglich wieder und wieder Tot- oder Fehlgeburten zu erleben oder ein schwer krankes, schon kurz nach der Geburt dem Tode nahes Kind zu betreuen.

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