Wachkoma: Angehörige haben kein automatisches Mitspracherecht
Braunschweig (dpa) - Was tun, wenn ein Angehöriger im Wachkoma liegt und die Ärzte keine Hoffnung mehr haben? Ohne Patientenverfügung eine heikle Situation, wie ein aktueller Fall zeigt.
Wenn bei einem Wachkoma-Patienten keine Patientenverfügung vorliegt, wird es kompliziert, erklärt der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung Eugen Brysch vor dem Hintergrund des Falls eines 26-Jährigen, der seine im Wachkoma liegende Mutter getötet hat und dafür nun ins Gefängnis muss. Über die rechtliche Situation von Patienten im Wachkoma und ihren Angehörigen spricht Brysch im Interview „Drei Fragen, drei Antworten“.
Können Angehörige den Tod eines Wachkoma-Patienten rechtlich durchsetzen?
Brysch: „Patienten im Wachkoma sind keine sterbenden Menschen. Sie haben ein Recht auf Therapie. Jedoch müssen Ärzte immer wieder überprüfen, ob ihr Angebot einen Vorteil für den Betroffenen bringt. Ist der nicht gegeben, dann ist Sterbebegleitung angezeigt. Anders sieht das bei dem Betroffenen aus. Jeder Mensch hat das Recht, über sein Sterben selbst zu entscheiden. Das Dilemma beginnt, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann. Deshalb sind Patientenverfügungen so wichtig. Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden. Angehörige haben kein automatisches Mitspracherecht. Dazu bedarf es einer entsprechenden Vollmacht.“
Sind Pflegeheime gesetzlich verpflichtet, Angehörige neutral über die gesetzlichen Möglichkeiten aufzuklären?