Umstrittene Alternative: So funktionieren E-Zigaretten

Seevetal (dpa/tmn) - Arzneimittel oder nicht, verboten ja oder nein? Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Doch wie funktionieren elektronische Zigaretten überhaupt?

Seevetal (dpa/tmn) - Arzneimittel oder nicht, verboten ja oder nein? Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Doch wie funktionieren elektronische Zigaretten überhaupt?

Sie qualmt nicht, sie dampft nur: die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin. Nach Angaben des Verbandes des eZigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch. So stecke im Dampf zum Beispiel kein Teer, weil es im Gegensatz zur Tabakzigarette bei der E-Zigarette keine Glut gibt.

Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen. Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert. Ansonsten sei das System stets ausgeschaltet, erläutert der Verband.

Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist laut dem Verband Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt. Die genannten Substanzen entsprechen den Angaben zufolge alle den Vorgaben, die auch in der pharmazeutischen Industrie oder der Lebensmittelproduktion gelten. Liquids mit hohem Nikotingehalt entsprechen in der Stärke normalen Tabakzigaretten, und zwar solchen der Stufe Medium einer Light-Zigarette. Daneben gibt es Liquids ohne Nikotinzusatz.

E-Zigaretten sind den Angaben nach zudem weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.

Ein Hersteller von E-Zigaretten versucht derzeit vor Gericht, die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel durchsetzen. Er klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen das NRW-Gesundheitsministerium. Das Ministerium bewertet wie die Bundesregierung die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das Gericht in den kommenden Wochen verkünden.

Auch vor dem Kölner Verwaltungsgericht prozessiert derzeit ein Herstellerverband mit dem Ziel, dass E-Zigaretten nicht mehr als Medikament geführt werden. Eine Zulassung ist teuer, langwierig und würde - bei erfolgreichem Ausgang - bedeuten, dass das Produkt am Ende nur in der Apotheke an Erwachsene verkauft werden darf.

Der bloße Konsum von E-Zigaretten ist laut Bundesregierung nicht verboten. Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken. In einigen Bundesländern wie NRW oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in manchen Ländern nicht.

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