Testurteil-Werbung nur eingeschränkt zulässig

Stuttgart (dpa/tmn) - Verbraucher sollten Testurteilen der Stiftung Warentest auf Lebensmitteln mit Skepsis begegnen. Sie sagen nichts über die aktuelle Qualität des Produkts aus. Die Werbung mit dem „test“-Siegel ist nur sehr eingeschränkt zulässig, so ein Urteil.

In dem Fall ging es um ein Wildlachsfilet, das im Juni 2010 gekauft und mit dem Warentest-Urteil beworben wurde. Vergeben hatte die Stiftung ihre Bewertung schon im Januar 2005 an tiefgefrorenes Wildlachsfilet aus dem Fangzeitraum 2004. Das Gericht untersagte die Werbung, weil der damit beworbene Fisch erst in den Jahren danach gefangen wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter Berufung auf das von ihr erstrittene Urteil des Landgerichts Hamburg hin (Aktenzeichen: 407 O 112/10).

Bei Lebensmitteln sei eine gleichbleibende Produktqualität über unterschiedliche Fangzeiträume oder verschiedene Erntejahrgänge nicht gegeben, erläutert die Verbraucherzentrale. Alte Testurteile sagten daher nichts über die Qualität von Lebensmitteln aktueller Fangzeit- oder Erntezeiträume aus.

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