Test auf Gendefekt bei Embryo muss Schwangere selbst zahlen

Essen (dpa/tmn) - Möchte eine Schwangere herausfinden, ob ihr Ungeborenes einen Gendefekt geerbt hat, kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für einen DNA-Test auf. Warum, wird in einem Gerichtsurteil erläutert.

Eine schwangere Frau muss die Kosten für einen Gendefekt-Test selbst tragen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: L 5 KR 720/11 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins erläutert. In dem Fall habe der Gentest allein dazu dienen sollen, um über eine Abtreibung zu entscheiden.

Die werdende Mutter in dem Fall hat wie ihr Vater einen Gendefekt, der eine Augenerkrankung auslösen und den Träger erblinden lassen kann. Sie wollte wissen, ob ihr Kind auch von dem Defekt betroffen ist und ihre Krankenkasse für die Kosten aufkommen lassen. Unter Umständen sei das Testergebnis ein Grund, das Ungeborene abzutreiben.

Die Richter entschieden, dass die Frau keinen Anspruch auf die Kostenerstattung hat. Eine Krankenkasse sei vor allem dafür da, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, sie nicht zu verschlimmern oder Beschwerden zu lindern. Eine DNA-Untersuchung als mögliche Entscheidungshilfe für eine Abtreibung sei keine Krankenbehandlung.

Auch sei der Test nicht zu bezahlen, um festzustellen, ob die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt. Voraussetzung dafür wäre, dass es sich um einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch handelt. Eine mögliche Behinderung des Kindes reiche dazu nicht aus. Entscheidend für einen rechtmäßigen Abbruch sei vor allem das Ausmaß der „Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“. Die gesetzliche Krankenversicherung garantiere kein „Recht auf ein gesundes Kind“.

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