Telefonaktion: Wer hat Anspruch auf Rehamaßnahmen?

Experten beantworten Fragen rund um die medizinische Rehabilitation.

Düsseldorf. Nicht selten benötigen Patienten nach einer schweren Operation oder Erkrankung noch weitere professionelle Versorgung. In solchen Fällen sind aber nicht mehr die Kliniken zuständig, sondern der Patient benötigt eine Rehabilitationsmaßnahme. Sie wird stationär und in zunehmendem Maße ambulant durchgeführt.

Doch wer bezahlt die Kosten für Unterbringung und Versorgung? Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden als sogenannte Leistungen zur Teilhabe je nach Zuständigkeit von den Rentenversicherungsträgern, gesetzlichen Krankenkassen, von der gesetzlichen Unfallversicherung, von der Versorgungsverwaltung, von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von den Sozialhilfeträgern erbracht (§ 6 SGB IX).

Für Personen im arbeitsfähigen Alter ist zahlenmäßig am häufigsten ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig. Die Zuständigkeit eines Rentenversicherungsträgers ist gegeben, sobald der Versicherte, um dessen Leistungsfähigkeit es geht, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat oder er in den letzten 2 Jahren 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge erbracht hat oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht.

Das ist nur eine Frage, die einen beschäftigen, wenn eine solchen Maßnahme ins Haus steht. Man will wissen, wie lange die Aufenthalt in einer Reha-Klinik in der Regel dauert, ob man selbst irgendwelche Kosten übernehmen muss, wer sich um die Kinder kümmert, während die Mutter eine Reha macht.

Auf all diese Fragen und mehr haben unsere drei Experten, Petra Weber, Peter Schneider und Stefanie Jansen von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland eine Antwort.

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