Telefonaktion: Implantat, Arztwechsel, welche Kosten übernimmt die Kasse - Zahn-Experten antworten

Bei Zahnarzt-Patienten gibt es Verunsicherung und jede Menge Aufklärungsbedarf — dieses Fazit zogen die drei Experten unserer Zahn-Telefonaktion.

Telefonaktion: Implantat, Arztwechsel, welche Kosten übernimmt die Kasse - Zahn-Experten antworten
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Düsseldorf. Zwei Stunden lang hörten sie sich am Montagn die Probleme der Anrufer an und gaben Ratschläge: Dr. Harald Holzer, Zahnarzt und tätig in der Patientenberatung der Zahnärztekammer Nordrhein, Christine Heyner, Zahnärztin und ehemalige Patientenberaterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland und Tanja Wolf, Leiterin des Projekts „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale. Hier einige der Probleme, die die Leser schilderten — und die Antworten der Experten, die auch für andere von Interesse sein können.

Brücke oder Implantat — eine der häufigsten Fragen. So wollte ein 62-Jähriger wissen: Ich habe eine größere Lücke, mein Zahnarzt hat gesagt, es reicht nicht, nur die Nachbarzähne zu überkronen, sondern es soll ein zusätzlicher Zahn dazugenommen werden, um genug Stabilität zu erreichen. Ist da nicht ein Implantat die bessere Lösung?

Antwort: Natürlich schreckt auch ein Zahnarzt davor zurück, gesunde Zähne zu überkronen. Andererseits sollte man einen Patienten nie zum Implantat überreden. Der Zahnarzt sollte ehrlich aufklären, dass dabei eine Schraube in den Knochen gebohrt wird. Und dass man Implantate erst so spät wie möglich im Leben einsetzt, weil die Untersuchungen bisher nur einen Zeitraum von maximal zehn Jahren umfassen. Deshalb kann man nicht seriös sagen, wie hoch der Prozentsatz ist, der auch nach 20 Jahren noch hält. Auch die Risiken müssen angesprochen werden, zum Beispiel, dass das Implantat nicht vom Körper angenommen wird. Oder dass es zu einer Periimplantitis kommen kann — mit möglichem darauffolgenden Knochenabbau.

Wie lange habe ich eigentlich bei einem Implantat Garantie?

Antwort: Hier muss man unterscheiden. Das eine ist die Suprakonstruktion, also etwa die Krone oder Brücke, die auf das Implantat aufgesetzt wird. Was häufig nicht von demjenigen gemacht wird, der das Implantat setzt. Bei dieser Suprakonstruktion gilt bei einem Fehler eine zweijährige Gewährleistung, die der Zahnarzt übernehmen muss. Bei dem Implantat selbst, wenn dieses fehlerfrei gesetzt wurde und dann vom Körper abgestoßen wird, geht es nicht um einen Garantiefall. Denn der Zahnarzt schuldet nicht den Erfolg, sondern eine korrekte Behandlung. Allerdings geben oft auch diejenigen, die das Implantat setzen, selbst eine Garantie, zum Beispiel von fünf Jahren. Dann kann man sich natürlich darauf berufen.

Ist ein Implantat für den Patienten die teurere Lösung im Vergleich zu Brücke?

Antwort: Nicht immer, aber meist. Schon bei nur einem Implantat muss der Patient mit 1000 bis 2000 Euro Eigenanteil rechnen. Dazu kommen noch die Kosten für den eigentlichen Zahnersatz (mindestens dreistelliger Betrag).

Ich habe einen Zahn verloren, die Nachbarzähne sind aber schon überkront. Kann ich da überhaupt noch eine Brücke machen lassen?

Antwort: Ja klar, das ist in der Regel kein Problem. Eine Krone kann leicht gelöst werden, dann muss noch etwas nachbearbeitet, aber nicht mehr umfangreich beschliffen werden.

Meine Frau sagt, dass ich nachts mit den Zähnen knirsche. Muss ich etwas unternehmen?

Antwort: Sie sollten zum Zahnarzt gehen, durch das Knirschen werden die Zähne geschädigt. Es gibt verschiedene Alternativen von Knirscherschienen. Da wird eine Aufbissschiene gemacht, die Sie sich nachts einsetzen. Das ist eine Kassenleistung. Man sollte aber auch Ursachenforschung betreiben, ob das Knirschen funktionell bedingt ist oder ob es psychische Probleme gibt, die der Körper nachts durch das Knirschen abarbeitet.

Ich bin 24 Jahre alt und habe eine Zahnschiefstellung. Mein Zahnarzt sagt, dass ich eine kieferorthopädische Behandlung für 6000 bis 8000 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss. Stimmt das?

Antwort: In Ihrem Alter würde die Kasse nur bei einer schwerwiegenden Kieferfehlstellung einspringen. Ab 18 Jahren bezahlt die Kasse ansonsten nicht mehr. Nachfragen sollten Sie aber bei der Kasse auf jeden Fall, vielleicht ist die kieferorthopädische Behandlung ja doch geboten, wenn zum Beispiel durch die Fehlstellung häufiger Zahnstein und Entzüdungen auftreten. Aber gute Chancen haben Sie nicht. Allerdings gibt es bei der kieferorthopädischen Behandlung durchaus Preisunterschiede.

Wann muss ein Zahn überkront werden? Ich bin 81 Jahre alt, meine Schneidezähne verändern sich in der Lage. Mein Zahnarzt hat mir erklärt, dass sich im Alter die Knochenstruktur etwas auflockert und der Zahn herauswächst und sich so gewissermaßen verlängert. Darum wolle er die Zähne überkronen.

Antwort: Das kann sinnvoll sein. Es kann aber auch sein, dass statt einer solchen aufwendigen Überkronung schon eine Aufbissschiene genügt, um zu verhindern, dass die Zähne in ihrer Lage verändert werden. Sie sollten auch diese Möglichkeit mit Ihrem Zahnarzt besprechen.

Ich habe Schlafapnoe, muss nachts gegen mögliche Atem-Aussetzer eine Sauerstoffmaske tragen. Weil ich aber auch Schnarcher bin, komme ich mit der Maske nicht zurecht. Haben Sie da eine Idee?

Antwort: Da gibt es sogenannte Schnarcherschienen, die den Unterkiefer etwas nach vorn bewegen, damit die Zunge nicht in den Rachenraum fällt und so das Schnarchen verhindert. Aber einfach ist das nicht.

Ich möchte meinen Zahnarzt wechseln. Habe ich ein Recht auf meine Unterlagen, auf meine Patientenakte, so dass ich diese an meinen neuen Zahnarzt weitergeben kann?

Antwort: Ja, nach dem Patientenrechtegesetz haben Sie ein Recht auf Kopien, gegebenenfalls gegen Erstattung der Kopierkosten. Und Röntgenbilder kann der eine Zahnarzt an den anderen weiterleiten, wenn sie in digitaler Form sind. Oder aber ausleihen, so dass der neue Zahnarzt nicht direkt wieder röntgen muss. Sie sollten aber wissen, dass auch Ihr früherer Zahnarzt dokumentationspflichtig ist und daher die Aufnahmen nicht einfach auf Dauer herausrücken darf.

Bei mir sollen zwei Brücken erneuert werden. Nun habe ich einen Heil- und Kostenplan bekommen, aus dem ich nicht schlau werde. Da steht etwas von einem Eigenanteil von 912 Euro, aber andererseits ist da auch von 2500 Euro die Rede. Was denn nun?

Antwort: Es gibt beim Zahnersatz den Festzuschuss der Krankenkasse. Der bezieht sich auf die Regelversorgung. Das ist die Basistherapie. Eine günstige, aber auch medizinisch einwandfreie Option. Sie müssen nicht zwingend die teurere Lösung Ihres Zahnarztes akzeptieren. Die Variante, die 2500 Euro kosten soll, kann dabei ästhetisch ansprechender sein. Sie sollten mit Ihrem Zahnarzt besprechen, ob nicht auch die Basisversorgung ausreicht.

Ich habe einen Heil- und Kostenplan bekommen und verstehe den nicht. Gibt es da Hilfestellungen, wie man den zu lesen hat?

Antwort: Es gibt von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eine Erklärserie, die heißt „Zahntipp“. Ein Thema ist der Heil- und Kostenplan. Sie können den „Zahntipp“ entweder kostenlos bei Ihrem Zahnart oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bekommen. Oder online bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (kzbv.de). Und ebenso — interaktiv erklärt — auf dem Portal „kostenfalle-zahn.de“ der Verbraucherzentrale.

Kann man überhaupt viel beim Zahnarzt einsparen?

Antwort: Beim Honorar weniger, dies ist durch die Gebührenordnung geregelt. Wohl aber bei den Laborkosten, die oft 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen. Hier lassen sich die Kosten niedrig halten, wenn man etwa bei Zähnen im nicht sichtbaren Teil des Gebisses keine teure Verblendung wählt. Auch lässt sich bei den Materialien sparen. Oder es kann mit einem Auslandslabor zusammengearbeitet werden. Das sollte man mit dem Zahnarzt besprechen.

Mein Zahnarzt hat mir gesagt: Sie brauchen zwei Füllungen. Ich mache Ihnen Kunststofffüllungen, da müssen Sie zuzahlen. Ich habe zwar genickt. Aber als ich dann eine Rechnung von 200 Euro bekam, habe ich nur noch geschluckt. Ist das denn rechtens?

Antwort: Nein, der Zahnarzt hätte Ihnen vor der Behandlung eine von Ihnen zu unterschreibende schriftliche Mehrkostenvereinbarung vorlegen müssen. Tut er das nicht, hat er auch keinen Anspruch auf die Mehrkosten.

Mein Zahnarzt rät mir zu drei Implantaten. Das soll mich mehrere tausend Euro kosten. Ich weiß gar nicht, ob das wirklich notwendig ist und bin verunsichert. Was kann ich tun?

Antwort: Holen Sie eine Zweitmeinung ein. Entweder bei einem zweiten Zahnarzt. Oder bei der Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Dort rufen Sie an. Das ist kostenlos. Auch an die Krankenkasse können Sie sich wenden, wenn Sie aufgrund Ihres Heil- und Kostenplans misstrauisch sind.

Ich habe bei meinem Zahnarzt 200 Euro fürs Bleaching bezahlt. Ist der Preis okay und ist es normal, dass ich jetzt überempfindliche Zähne habe?

Antwort: Der Preis ist okay, die Kosten für diese Zahnaufhellung liegen meist zwischen 200 und 500 Euro. Und die Empfindlichkeit ist eine Nebenwirkung, das kann tage-, manchmal wochenlang andauern. Die Substanzen ziehen nämlich die Farbstoffe aus der Tiefe des Zahns heraus. Wer schön sein will, muss eben manchmal leiden. Es geht hier nicht um eine medizinische Notwendigkeit, sondern eher um einen Modetrend. Bei Beschwerden sollten Sie sich noch mal an Ihren Zahnarzt wenden. Wer das Bleachen übrigens selbst zu Hause macht, sollte wissen, dass der Erfolg nicht lange anhält. Außerdem ist es nicht ratsam, solche Mittel anzuwenden, wenn der Patient Karies oder Parodontitis hat. Ausgereifter ist das Ganze, wenn man das beim Zahnarzt macht. Mit vorheriger Zahnreinigung und mehreren Sitzungen. Dann kann der Effekt bis zu zwei Jahre halten. Schließlich: Die Langzeitfolgen sind noch nicht erforscht. PK

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