Schwarzwälder Schinken: Verpackung im Schwarzwald

München (dpa) - Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald nicht nur hergestellt, sondern auch geschnitten und verpackt werden. Das hat das Bundespatentgericht in München am Donnerstag (12. Oktober) entschieden.

„Entscheidend war für uns der Gesichtspunkt der Rückverfolgbarkeit und Kontrolle des Produkts“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Hacker zur Begründung. Dies sei aber nur gesichert, „wenn die Produktionsschritte zurückverlegt werden ins Herkunftsgebiet“.

Die Spezialität ist schon seit fast 15 Jahren als regionale Angabe geschützt. Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller wollte nun den verschärften Schutz durchsetzen. Andernfalls sei das Jahrhunderte alte Traditions-Produkt bedroht.

Andere Hersteller sahen das anders: In einer ungewöhnlichen Allianz stand eine große überregionale Firma Seite an Seite mit einem kleinen Familienunternehmen vor Gericht. Während das große Unternehmen seine Einrichtungen zentral in Norddeutschland hat, machte das kleine geltend, es könne sich keine eigene Schneideanlage leisten.

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