Rosa, blau, grün: Bei welchem Rezept zahlt die Kasse?

Potsdam (dpa/tmn) - Rezept ist nicht gleich Rezept. Je nach Farbe des Verschreibungszettels fallen in der Apotheke unterschiedliche Kosten an. Auch die Gültigkeit variiert. Eine Farbenlehre:

Rosa, blau, grün: Bei welchem Rezept zahlt die Kasse?
Foto: dpa

Rosa: Gesetzlich Krankenversicherte bekommen in der Regel ein rosa Rezept, wenn ihr Arzt ihnen Medikamente verschreibt. Darauf verordnete Arzneimittel sind im Leistungskatalog der Kassen enthalten, der Patient muss gegebenenfalls etwas dazuzahlen. Rosa Rezepte sind meist innerhalb von vier Wochen in der Apotheke einzulösen.

Blau und weiß: Erhält der Patient ein blaues oder weißes Rezept, muss er den vollen Preis selbst tragen, erläutert die Landesapothekerkammer Brandenburg. Denn dann handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehört. Das ist zum Beispiel bei der Anti-Baby-Pille für Frauen über 20 Jahren der Fall. Auch Privatpatienten erhalten weiße oder blaue Rezepte. Diese gelten in allen Fällen zwölf Wochen ab Ausstellungsdatum.

Grün: Ein grünes Rezept gibt es, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Medikament empfiehlt, das sich der Patient auch auf eigene Faust kaufen könnte. Das grüne Papier ist unbegrenzt gültig, die Kasse kommt für das Mittel nicht auf.

Gelb: Wem der Arzt ein starkes Schmerzmittel wie Morphin verschreibt, der bekommt ein gelbes Rezept und muss der Kammer zufolge etwas zuzahlen, den Großteil übernimmt die Kasse. Diese Formulare für Betäubungsmittel müssen innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden und bestehen aus drei Ausfertigungen. Das Original geht an die Kasse, Arzt und Apotheker behalten je einen Durchschlag.

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