Regionale Produkte beim Erzeuger kaufen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - „Gutes aus der Region“: Bei solch einer Werbebotschaft auf Lebensmitteln sind Verbraucher besser skeptisch. Denn es gibt noch keine gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung von regionalen Produkten.

Wer sichergehen will, kauft beim Erzeuger.

Auf wenn mit regionaler Herkunft geworben wird, muss das nicht bedeuten, dass die Rohstoffe aus der Region stammen und dort verarbeitet worden sind. „Tatsächlich kann regional bedeuten, dass ein Produkt in der Region lediglich verarbeitet oder abgepackt wurde, die Rohstoffe aber aus anderen Gegenden stammen“, sagte Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. So kann „Milch aus Brandenburg“ bedeuten, dass die Milch in einem Betrieb in Brandenburg abgefüllt worden ist, die Milch selber aber zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen stammt.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will deshalb mit einer Zusatz-Kennzeichnung mehr Klarheit bei regionalen Produkten erreichen. In Abstimmung mit den Bundesländern soll ein einheitliches „Regionalfenster“ für Packungen entwickelt werden. Darauf soll stehen, aus welcher Region ein Produkt kommt und worin genau der Regionalbezug besteht.

Denn das bleibt bislang oft unklar. „Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung von regionalen Produkten“, sagt Schauff. Wer sichergehen will, dass Gemüse, Joghurt oder Käse aus der Umgebung stammt, kauft am besten beim Erzeuger selbst. Auf Erzeugermärkten bieten Bauern oder Metzger, die Tiere aus der Umgebung schlachten oder verarbeiten, ihre Produkte an. Auch verkaufen Landwirte Möhren, Kartoffeln oder Milch in ihren Hofläden direkt am Bauernhof. Wer auf einem Wochenmarkt einkauft, sollte darauf achten, dass an dem Stand der Bauer selbst seine eigene Ware anbieten. „Auf Wochenmärkten wird an manchen Ständen die gleiche Ware aus dem Großmarkt verkauft, die man auch im Supermarkt bekommt“, erklärte Schauff.

Im Supermarkt könnte die EU-Regelung der „geschützten Herkunftsbezeichnung“ (Kennzeichnung: g.U.) dem Verbraucher helfen. Diese wird nur verliehen, wenn ein Lebensmittel in einem abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurde. Beispiele sind Allgäuer Emmentaler oder Feta. „Das Problem ist, dass das Verfahren für die Zulassung sehr lang dauert und nur wenig Hersteller sich für das Siegel bewerben“, erläuterte Schauff. „Und auch beim Verbraucher ist es weitgehend unbekannt.“

Auch haben 14 Bundesländer eigene Länderzeichen als eingetragene Marken entwickelt wie „Gesicherte Qualität Baden Württemberg“ oder „Geprüfte Qualität Thüringen“, die besondere Anforderungen an Herkunft und Qualität der Lebensmittel stellen sollen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen ergab jedoch, dass die regionale Herkunft nicht bei allen Länderzeichen sicher sei. Jedes Bundesland hat Schauff zufolge andere Kriterien und Standards - mal strenger, mal lascher. Das gelte auch für die Kontrolle der Vorgaben. Eine Orientierung für Verbraucher seien die Länderzeichen daher kaum.

An der Obst- und Gemüsetheke immerhin herrscht zumindest ansatzweise Klarheit: Bei Obst und Gemüse muss das Herkunftsland angegeben werden. Die Region, aus der Äpfel oder Wirsing stammen, wird allerdings nicht genannt.

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