Partner muss bei Scheidenpilz oft nicht mitbehandelt werden

Davos (dpa/tmn) - Auch wenn keiner gern darüber spricht: Viele Frauen leiden hin und wieder unter Pilzinfektionen in der Scheidengegend. Wer ein paar Regeln im Intimbereich beachtet, kann das Risiko einer Erkrankung jedoch verringern.

Bei einer Scheidenpilzinfektion ist es in der Regel nicht nötig, dass der Sexualpartner der betroffenen Frau mitbehandelt wird. Dies sei nur zu empfehlen, wenn der Mann selbst Beschwerden wie zum Beispiel Ausfluss habe, erläutert Apothekerin Hiltrud von der Gathen. Dass der Mann die Ursache der Erkrankung ist, sei unwahrscheinlich, heißt es in einer Mitteilung der Bundesapothekerkammer. Die Erreger stammten vielmehr meist aus dem Darm der Patientin - entsprechend stecke sie sich nicht am Partner - erneut - an, sondern an sich selbst.

Die Keime gelangten von der Gathen zufolge durch falsche Analhygiene in die Scheide. Um eine Selbstinfektion zu vermeiden, sollten Frauen mit dem Toilettenpapier von vorne nach hinten wischen und zum Beispiel auf Stringtangas verzichten. Auch Slipeinlagen können eine Selbstinfektion begünstigen, denn durch die Plastikfolie bildet sich ein feucht-warmes Milieu. Auch Diabetikerinnen haben häufiger Pilzinfektionen.

Begünstigt wird eine Infektion durch Antibiotika, weil diese die natürliche Barrierefunktion der Scheidenschleimhaut durcheinanderbringen, erklärte Gathen der Mitteilung zufolge auf einem internationalen Fortbildungskongress in Davos. Auch kleine Hautverletzungen durch ein Piercing im Intimbereich könnten den Keimen das Einwandern erleichtern. Zudem wirkten sich lange Schwimmbadbesuche manchmal negativ aus, weil die Haut aufquelle und damit anfälliger für Erreger werde. Darüber hinaus könnten auch Hormone gegen Wechseljahrsbeschwerden die Infektion begünstigen.

Zwar können Frauen eine Scheidenpilzinfektion meist selbst mit Arzneimitteln behandeln. Zu häufige Anwendung kann der Bundesapothekerkammer zufolge allerdings dazuführen, dass der Intimbereich schmerzhaft überempfindlich wird. Ist die Betroffene jünger als 18 Jahre oder schwanger, sollte sie sich zunächst ärztlich untersuchen lassen. Das rät die Kammer auch, wenn die Erkrankung häufiger als viermal im Jahr oder das erste Mal vorkommt. Dann könnte es sein, dass es sich gar nicht um eine Pilzinfektion handelt.

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