Onlineapotheken sollten Originalrezepte verlangen

Berlin (dpa/tmn) - Verschreibungspflichtige Medikamente sind bei einer seriösen Internetapotheke nur gegen Vorlage des Originalrezepts erhältlich. Das heißt: Man muss der Apotheke das Originalrezept zusenden, bevor die gewünschte Arznei dem Kunden verschickt wird.

„Es reicht nicht, das Rezept einzuscannen, abzutippen oder per Fax zu schicken“, erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer in Berlin. Schließlich müsse nachprüfbar sein, dass der Patient sein Rezept auch nur einmal eingelöst hat. Zu großer Vorsicht mahnt Sellerberg deshalb bei Online-Apotheken, die ihre Kunden lediglich zum Ausfüllen eines Fragebogens auffordern: Dabei handele es sich in der Regel um dubiose Anbieter, die möglicherweise gefälschte Medikamente verkaufen.

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