Kontrolle ist nötig

Anbietern von Lebensmitteln mag die Allergenkennzeichnungspflicht wie ein bürokratisches Monstrum erscheinen. Für die Betroffenen dagegen könnte sie ein Segen sein — wenn sie denn durchgesetzt würde.

Nun ließe sich einwenden, ein Allergiker könne ja nachfragen — und dann gibt der Anbieter halt mündlich Auskunft über die Inhaltsstoffe. Doch so funktioniert es nicht — wenn etwa ein Verkäufer gar nicht weiß, wovon die Rede ist. Erst die Pflicht zur schriftlichen Darlegung zwingt die Anbieter, sich mit dem Thema ernsthaft zu befassen. Diese Pflicht darf nicht nur auf dem Papier stehen.

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