Kein „Federweißer“ aus Tafeltrauben

Trier (dpa/tmn) - Aus Tafeltrauben darf laut Weinrecht kein Federweißer gewonnen und vermarktet werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Trier in einer am Donnerstag (15. März) veröffentlichten Entscheidung.

Federweißer darf nicht aus Tafeltrauben hergestellt werden. Denn nach Europarecht sei der Begriff „Federweißer“ Erzeugnissen aus klassifizierten Keltertrauben vorbehalten, urteilte das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen: 5 K 1333/11.TR). Das Gericht wies damit die Klage einer Firma in Rheinhessen ab, die erreichen wollte, dass sie Tafeltrauben verwenden und das Produkt als „Federweißer“ vermarkten darf. Die Richter ließen die Frage offen, ob dieser teilweise gegorene Most mit einer anderen Bezeichnung verkauft werden kann.

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