Geldtipp Medizin: Wer eine Kur möchte, muss sich gut auskennen

Düsseldorf. Eine ärztliche Diagnose und ein vollständig ausgefüllter Antrag erhöhen die Chancen auf Bewilligung.

Düsseldorf. Früher gingen die Großeltern regelmäßig in Kur. Heute, so hat man den Eindruck, ist das kaum noch der Fall. So einfach scheint es die bezahlte Erholung nicht mehr zu geben. "Ein Trugschluss", sagt Carola Sraier von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. "Jeder Patient hat das Recht auf eine Kur, wenn sie medizinisch notwendig ist."

Allerdings ist der Papierkrieg bis zur Genehmigung für viele Ärzte ein "lästiger Aufwand", wie eine Ärztin gesteht. Zudem sei die Voraussetzung der "medizinischen Notwendigkeit" oft ein umstrittener Punkt zwischen Kasse, Arzt und Patient.

Fazit: Wer eine Kur möchte, sollte das Antrags-Verfahren genau kennen. Grundsätzlich haben Krankenkassen und Rentenversicherer, die für die Kosten eines Aufenthaltes aufkommen, nichts gegen eine Kur.

Im Gegenteil: Mit der Gesundheitsreform 2007 ist der gesamte Bereich der medizinischen Rehabilitation zur Pflichtleistung der Kassen geworden.

Patienten, die eine Kur in Anspruch nehmen möchten, sollten unbedingt einen Arzt aufsuchen. Wer sich mit einem Erschöpfungs-Syndrom oder ständigen Rückenbeschwerden nie zum Arzt begibt, dann aber in Kur fahren möchte, hat schlechte Karten.

Ambulanten Behandlungsmaßnahmen wird von Ärzten und Kassen zunächst der Vorzug gegeben. Wenn diese nicht zur Heilung führen, kommt die dreiwöchige Kur in Betracht.

Alle vier Jahre darf man in der Regel einen Antrag stellen - auch junge Patienten und Kinder. Erste Anlaufstelle ist der Arzt. Allerdings muss man hier die nächste Hürde nehmen: Er muss eine spezielle Qualifizierung im Bereich Rehabilitation oder physikalische Medizin haben.

Im Antrag selbst sollte man darauf achten, dass alle Fragen beantwortet werden. "Für den Gutachter muss sich ein umfangreiches Bild der Beschwerden ergeben", sagt Sraier. Das erhöhe die Chancen auf eine Bewilligung.

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