Für Organspenden gibt es eindeutige Vorschriften

Vom Spender über die Vergabe bis hin zum Empfänger ist alles gesetzlich festgelegt und wird überprüft.

Für Organspenden gibt es eindeutige Vorschriften
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Düsseldorf. In Deutschland gibt es klare Regeln, wer für eine Organspende infrage kommt, wer spenden darf und wer für die Vermittlung zuständig ist. Hier die wichtigsten Fakten:

Grundsätzlich muss die Zustimmung des Verstorbenen zu einer Organspende vorliegen — am besten durch einen Organspendeausweis (Foto). Liegt diese Zustimmung nicht vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Ein künftiger Spender muss sich nicht schon zu Lebzeiten untersuchen lassen. Jedoch sollte er Vorerkrankungen wie beispielsweise Krebs im Ausweis vermerken. Eine Organentnahme ist dann ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte, ob eine Organ- und Gewebespende infrage kommt.

Seit 1997 gibt es das Transplantationsgesetz, das das Verfahren genau festlegt. Dort ist beispielsweise definiert, dass die Bereiche Organentnahme, -vermittlung und -transplantation organisatorisch und personell streng voneinander getrennt sein müssen. Jeder dieser Bereiche ist in einer anderen Einrichtung angesiedelt.

Laut Gesetz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Tod des Menschen festgestellt worden sein, zum anderen muss eine Zustimmung vorliegen. Ein Mensch gilt als hirntot, wenn ein unumkehrbarer Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm erwiesen ist. Die entsprechenden Untersuchungen erfolgen durch zwei Ärzte, unabhängig voneinander. Es gibt klare Richtlinien zur Vorgehensweise, die von der Bundesärztekammer festgelegt wurden. Die Mediziner dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation beteiligt sein.

Für die Vermittlung der entnommenen Organe ist die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) in Leiden in den Niederlanden zuständig. Sie ist verantwortlich für Deutschland, Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Bei Eurotransplant sind alle Patienten dieser Länder registriert, die auf ein Organ warten. Die Organe werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Dazu gehören: der erwartete Erfolg nach der Transplantation, die durch Experten festgelegte Dringlichkeit, die Wartezeit und die nationale Organaustauschbilanz.

Folgende Organe oder Gewebe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Bei der Knochenmarkspende werden Stammzellen entnommen.

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