EU: Zwangskontrollen für Lebensmittel aus Japan

Brüssel (dpa) - Lebensmittel aus Japan dürfen nach dem Atomunglück in Fukushima nicht mehr ohne weiteres in die Europäische Union gebracht werden. Deutschland und die 26 anderen EU-Mitgliedstaaten verständigten sich am Donnerstag (24.3.) auf Zwangskontrollen.

Die neuen strengen Regeln der EU-Länder sehen Zwangskontrollen für Lebensmittel aus zwölf Präfekturen vor. Die Tests auf Radioaktivität müssen bereits in Japan selbst erfolgen. Über das Ergebnis wird eine schriftliche Erklärung verlangt.

In Europa soll es zudem stichprobenartig weitere Untersuchungen geben. Von Lebensmitteln aus den anderen 35 Präfekturen des Inselstaats wird ebenfalls ein Teil in den EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. Nicht betroffen sind nur Produkte, die bereits vor dem 11. März hergestellt wurden.

Die neuen Regeln sollen bereits am Wochenende (26./27.3.) im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die EU-Kommission betonte, dass es derzeit keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Verbraucher gebe. Die verschärften Kontrollen seien eine Vorsichtsmaßnahme. Zudem werde vergleichsweise wenig Nahrung aus Japan nach Europa exportiert.

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