EHEC-Erreger womöglich in Bockshornklee-Arzneien

Bonn (dpa/tmn) - Bestimmte Arzneien mit Bockshornkleesamen könnten mit dem gefährlichen Darmkeim EHEC verunreinigt sein. Daher werden sie zurückgerufen. Verbraucher sollten in ihrem Haushalt vorhandene Arzneimittel mit Bockshornklee vorsichtshalber entsorgen.

Wegen möglicher EHEC-Kontamination werden bestimmte Chargen von Medizinprodukten und Arzneimitteln mit Bockshornkleesamen zurückgerufen. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Freitag (8. Juli) in Bonn mit.

Besitzen Verbraucher Arzneimittel mit Bockshornklee, sollten sie diese vorsichtshalber entsorgen. Das gelte insbesondere für Bockshornkleesamen-Produkte, die Verbraucher normalerweise ohne Erhitzen „in zerstoßener Form löffelweise“ zu sich nehmen, sagte Maik Pommer, Pressesprecher des BfArM.

Nicht betroffen sind laut Pommer einige homöopathische Arzneien, weil aufgrund einer hochkonzentrierten Alkohollösung darin kein Keim überlebt. Im Prinzip unbedenklich ist auch Tee oder die Grundlage für äußerlich anzuwendende Wickel, für die ein Brei aus den Samen aufgekocht werden muss. Werden diese „bestimmungsgemäß zubereitet“, also etwa der Tee mit kochendem Wasser aufgegossen, bestehe keine Gefahr, sagte Pommer. Er rät dennoch, derzeit lieber grundsätzlich auf alle Produkte mit Bockshornkleesamen zu verzichten. Diese sind als Inhaltsstoffe auf der Packung ausgewiesen.

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