Dioxin-Skandal: Tipps für Eier- und Milchverzehr

Mainz (dpa) - Gekaufte Eier anhand von Aufdrucken prüfen, notfalls mit dem Verzehr warten: So lauten die Tipps der Expertin Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz angesichts des Dioxinskandals.

Doch nun steht auch Milch unter Verdacht.

„Es besteht kein Anlass zur Panik, aber auch nicht zur Verharmlosung“, sagt die Referentin Lebensmittel und Ernährung. Konsequenz der Affäre müsse sein, dass die Lebensmittelkontrollen von Staat und Wirtschaft nun auf den Prüfstand müssen. Außerdem sollte gesetzlich sichergestellt werden, dass die Behörden die Verbraucher schnell über Fälle wie diesen informieren müssen.

Was sollen die Verbraucher nun tun?

Fesser: „Bei den Eiern kann man sich auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale über betroffene Chargen informieren. Wenn man weitere Eier im Kühlschrank hat, bei denen man sich unsicher fühlt, sollte man warten, bis klar ist, welche Betriebe noch betroffen sind. Es besteht kein Anlass zur Panik, aber auch nicht zur Verharmlosung. Die Messergebnisse von manchen Eiern übersteigen den Grenzwert bis zum Vierfachen. Kindern sollte man deshalb derzeit nicht so viele Eier zu essen geben. Nicht abschätzen können wir, in welchen Produkten belastete Eier verarbeitet wurden. Auch bei Fleisch lässt noch nichts Genaues sagen, da uns keine Daten vorliegen. Allerdings wurden die Betriebe, die verseuchtes Futter bekommen haben, gesperrt, so dass von denen derzeit kein Fleisch in den Handel kommt.“

Was kann man rückwirkend tun, wenn man nicht weiß, ob man schon etwas Belastetes gegessen hat?

Fesser: „Ein kurzzeitiger Verzehr von belasteten Eiern oder anderen Lebensmitteln führt weder zu einer akuten, noch zu einer chronischen Vergiftung. Aber die Dioxine reichern sich im menschlichen Fettgewebe an und können dann irgendwann an der Entstehung von Krebs beteiligt sein. Deshalb soll die Aufnahme von Dioxin so weit wie möglich vermieden werden. Eine gewisse Menge nimmt man aber immer mit der Nahrung zu sich. Deshalb muss man besonders darauf achten, dass stärker belastete Produkte nicht in den Handel gelangen. Letztendlich muss man weitere Untersuchungen abwarten. Es ist aber nicht von einer akuten oder chronischen Vergiftung auszugehen.“

Wie müssen die Konsequenzen aussehen?

Fesser: „Es müssen weiter alle Daten offengelegt werden, sobald sie verfügbar sind. Denn die Verbraucher müssen sich informieren können. Außerdem muss der Handel sicherstellen, dass keine potenziell gefährlichen Lebensmittel mehr im Umlauf sind. Wir fordern auch, dass sowohl Staat als auch Wirtschaft lückenlos aufklären, wie es zu der Angelegenheit kommen konnte. Denn nur dann kann man sicherstellen, dass es wieder passiert. Außerdem gehören die Eigenkontrollen der Wirtschaft und die staatlichen Lebensmittelkontrollen auf den Prüfstand, es muss eine stärkere Verzahnung geben. Nötig sind auch bundesweit einheitliche Standards in der Lebensmittelkontrolle. Und es müsste eine aktive Informationspflicht der Behörden geben - das hat Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) derzeit in der Hand, weil man ja gerade das Verbraucherinformationsgesetz novelliert.“

Service:

- Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat eine Telefonhotline für Verbraucher geschaltet. Die Hotline ist von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 06131/165533 zu erreichen.

- Auch das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Drei Mitarbeiter mit tierärztlichem Hintergrund beantworteten täglich von 8 bis 17 Uhr die Fragen der Anrufer. Telefonnummer: 0441/57026333

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