Diese Kostenfallen lauern in Fitnessstudio-Verträgen

Berlin (dpa/tmn) - Die Fitnessbranche boomt in Deutschland. Doch mit steigender Nachfrage müssen Kunden versteckte Kosten fürchten. Wie sie diese vermeiden können, zeigt ein Überblick mit den wichtigsten Fragen.

Was sollte entscheidend für die Auswahl eines Fitnessstudios sein?

„Am wichtigsten sind ganz praktische Dinge“, erklärt Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Ich muss das Fitnessstudio gut erreichen können, es sollte in der Nähe meines Wohnortes oder Arbeitsplatzes liegen.“ Andernfalls bestehe erfahrungsgemäß die Gefahr, trotz eines langfristigen Vertrags selten vorbeizuschauen - finanziell gesehen, wäre das ein Verlust. Neben der Verkehrsanbindung und den Preisen sollten Verbraucher auch die Öffnungszeiten im Blick haben. Die sind bei Fitnessstudios ganz unterschiedlich: einige machen früh am Abend dicht, andere erst um Mitternacht - und wieder andere haben sogar 24 Stunden am Tag geöffnet. Dafür sei die persönliche Betreuung dort oft schlechter.

Wieso boomt die Fitnessbranche so stark?

Womöglich steht dahinter das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung, mutmaßen Experten. Fitnessstudios haben inzwischen auch die Innenstädte erobert, während sie früher vor allem außerhalb der Zentren angesiedelt waren. Auch der Wiedererkennungseffekt von Fitnessketten spielt eine Rolle für die steigende Kundenzahl. Einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte zufolge lag diese im vergangenen Jahr erstmals bei mehr als sieben Millionen.

Eine Standardmitgliedschaft im Fitnessclub kostet im Schnitt knapp 47 Euro pro Monat. Wie groß ist das Spektrum?

Überaus groß: Die Monatspauschalen liegen zwischen etwa 15 Euro und weit mehr als 70 Euro. Discounter verlangen im Schnitt 20 Euro.

Worauf muss ich vor einem Vertragsabschluss achten?

Vor allem auf das Kleingedruckte: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstecken sich oft Kosten, die über den monatlichen Pauschalpreis hinausgehen. Meist handelt es sich um von den Studios veranschlagte „Servicegebühren“ - etwa für die Erstellung von Trainingsplänen, die Nutzung von Solarien oder Wellnessbereichen. „Hier muss ich vorher ganz genau wissen, was ich haben will, ob ich das überhaupt brauche“, sagt die Juristin Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Uhrig meint: „Wichtig ist, dass man die Vertragsinhalte verhandelt, sich also nicht einfach irgendetwas vorlegen lässt und das dann gleich unterschreibt.“ Im Vorfeld sollten kostenlose Probetrainings wahrgenommen werden.

Sollte ich mich kurz- oder langfristig an ein Studio binden?

Die Experten raten zu eher kurzen Verträgen. Zwar sind die monatlichen Kosten bei einer Laufzeit von einem halben Jahr in der Regel höher als bei einem Zweijahresvertrag - allerdings haben Verbraucher dort wenig Chancen, vorzeitig wieder herauszukommen. Zum Beispiel existiert entgegen der Annahme vieler Kunden auch kein Widerrufsrecht wie etwa bei Haustürgeschäften. Einmal im Studio abgeschlossene Verträge hätten Gültigkeit, erklärt Dunja Richter.

Welche Laufzeiten sind üblich?

Verträge können nach geltendem Recht maximal 24 Monate laufen, nicht länger. Soll der Vertrag im Anschluss verlängert werden, kann er das maximal für ein weiteres Jahr. Viele Betreiber bieten ihren Kunden allerdings auch kürzere Laufzeiten an, ähnlich wie bei Handyverträgen oft verbunden mit einer automatischen Verlängerung, sofern der Kunde nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist kündigt.

Unter welchen Umständen komme ich sonst aus einem Vertrag heraus?

„Das Problem in der Branche ist, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt“, erläutert Verbraucherschützerin Richter. Viele Streitfälle landen vor Amts- oder Landgerichten, die unterschiedlich entscheiden: Mal sprechen sie Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Beispiel im Umzugsfall zu, mal ist das nicht der Fall. „Nur selten sind entsprechende Sonderklauseln in den Verträgen festgeschrieben“, ist Richters Beobachtung. Rechtlich unklar ist auch, was passiert, wenn sich der Kunde verletzt und sportunfähig geschrieben wird. Selbst in diesem Fall muss der Vertrag keinesfalls automatisch enden.

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