Bei schwerer Krankheit dauerhafte Therapie beantragen

Erfurt (dpa/tmn) - Brauchen schwer chronisch Kranke nicht nur für eine kurze Zeit bestimmte Therapien, können sie ihren Arzt um eine langfristige Verordnung bitten. Mit dieser medizinischen Bescheinigung stellen sie dann bei ihrer Krankenkasse einen Antrag.

Schwer kranke Patienten können eine langfristige Therapieverordnung beantragen. Reagiert die Kasse nicht innerhalb von vier Wochen, gelte der Antrag nach Ablauf dieser Zeit als genehmigt. Das erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) in Erfurt.

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zu Jahresanfang brauche der Arzt sich laut UPD nicht mehr sorgen, dass er mit einer wiederholten oder langfristigen Verordnung sein Praxisbudget überlastet und die Kasse Rückforderungen an ihn stellt. Er müsse lediglich bescheinigen, dass er es für medizinisch notwendig hält, die Behandlung dauerhaft fortzusetzen. Angehörige von Patienten müssen eine Vollmacht beilegen, wenn sie den Antrag in deren Namen bei der Kasse einreichen.

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