Bei IGeL-Leistung immer nach Nutzen und Risiken fragen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wird gesetzlich Krankenversicherten beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollten sie nach dem Nutzen fragen. Der Mediziner müsse Wirksamkeit und Risiken der Therapie sachlich erläutern, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem sollte man sich erkundigen, warum die angebotene, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Auch die Kosten müsse der Mediziner angeben.

Patienten bestehen am besten auf einem Kostenvoranschlag, der sämtliche Leistungen aufschlüsselt. Darüber hinaus sollten sie das Angebot nicht sofort annehmen, sondern Bedenkzeit fordern, um sich zum Beispiel bei der Krankenkasse über den Vorschlag zu informieren. Bei einer IGeL-Behandlung besteht den Verbraucherschützern zufolge kein sofortiger medizinischer Handlungsbedarf.

Wer sich für das Angebot entscheidet, muss einen schriftlichen Vertrag darüber bekommen, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung Patientenwunsch ist und die Kasse nicht dafür aufkommt. Anschließend muss der Arzt eine detaillierte Rechnung vorlegen. Außerdem fällt keine Praxisgebühr für eine IGeL-Behandlung an.

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