Behandlungsfehler: An wen können sich Patienten wenden?

Hamburg (dpa/tmn) - Wer nach einer Operation Probleme bekommt, ist häufig verunsichert. Ist das normal oder ist bei der Behandlung etwas falsch gelaufen? Vermutet der Betroffene einen Fehler, kann er aktiv werden.

Behandlungsfehler: An wen können sich Patienten wenden?
Foto: dpa

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler stehen Patienten verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Bevor sie sich dafür entscheiden, gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorzugehen, sollten sie sich aber auch vor Augen führen: Ein Verfahren zieht sich mitunter über Jahre hin. Es braucht also Durchhaltevermögen, sonst kann es den Betroffenen noch einmal herunterziehen, sagt Christoph Kranich, Leiter der Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Über einen Anwalt: Patienten können zum Beispiel einen Anwalt einschalten. Dafür haben sie aber besser eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz - sonst wird es teuer. Die Versicherung prüft, ob sie die Kosten für das Verfahren übernimmt. Dann lassen sich Patienten einen Anwalt empfehlen, der sich mit medizinrechtlichen Themen auskennt.

Über die Schlichtungsstelle: Eine weitere Möglichkeit, besonders für diejenigen ohne Rechtsschutzversicherung, sind die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern, sagt Kranich. Dort stellt der Patient direkt einen Antrag. Die Stellen bieten kostenlose Gutachten an - tun das aber häufig nur auf Basis der Aktenlage und gucken sich den Patienten nicht noch einmal an. Deshalb seien sie nicht uneingeschränkt empfehlbar.

Über den MDK: Kostenlose Gutachten gibt es auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Betroffene wenden sich dafür an ihre Krankenkasse und bitten darum, an den MDK vermittelt zu werden, erklärt Kranich. Dort wird der Patient dann unter Umständen auch noch einmal vorgeladen: So entsteht das Gutachten nicht allein auf Datenlage. Der Nachteil: Hier läuft die Verjährungsfrist von drei Jahren weiter. Bei den Schlichtungsstellen wird die Verjährung so lange gehemmt, erklärt Kranich.

Über die Krankenkasse: Manche Krankenkassen haben auch spezielle Angebote für Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten. Kranich sieht diese positiv: Immerhin haben die Kassen auch ein Interesse daran, herauszufinden, ob ein Fehler passiert ist - denn womöglich haben sie dann für unnötige Behandlungen bezahlt.

Die Chancen: Kranich schätzt, dass rund ein Drittel der Patienten Erfolg hat. Es sei grundsätzlich nicht leicht, einen Behandlungsfehler nachzuweisen, denn die Beweispflicht liegt normalerweise beim Patienten. Allerdings gebe es sogenannte Beweiserleichterungen, bei denen sich die Pflicht umkehrt - etwa, wenn der Arzt schlecht dokumentiert hat und zum Beispiel der OP-Bericht fehlt.

Doch auch wenn sich herausstellt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, kann das für den Patienten ein positives Ergebnis sein: Manchmal sei es einfach gut zu wissen, dass nichts an der Vermutung dran ist, um auch weiterhin Vertrauen zum Arzt zu haben.

Service:

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Ratgeber zum Thema an: „ Falsch behandelt beim Arzt oder im Krankenhaus - was tun?“ Er ist für 2,50 Euro (zzgl. Versandkosten) bei der Verbraucherzentrale Hamburg e. V., Kirchenallee 22, 20099 Hamburg zu bestellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort