Ärztepfusch: Wenn die OP-Klemme im Bauch bleibt

Medizinischer Dienst der Kassen veröffentlicht Statistik über Behandlungsfehler.

Düsseldorf. Eine vergessene OP-Klemme, falsch behandelte Knochenbrüche oder ein übersehener Herzinfarkt — auch im vergangenen Jahr haben sich Patienten in mehr als 12 000 Verdachtsfällen auf Ärztepfusch an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gewandt. Und bei etwa jedem dritten Fall bekam der Patient Recht.

Der 71-jährige Heinz K. musste sich einer Operation am offenen Herzen unterziehen. Als der Eingriff beendet war, fehlte im OP eine Kompresse. Statt den Patienten zu röntgen, tastete der Arzt ihn nur ab und verschloss nach erfolgloser Suche den Brustkorb. Kurz darauf klagte der Patient über massive Beschwerden, und es stellte sich heraus, dass die Kompresse im Herzbeutel „vergessen“ worden war.

Nur einer von insgesamt 12 483 Fällen, die der MDK 2012 zu prüfen hatte. Diese Größenordnung entspricht ungefähr dem Niveau des Vorjahres. In fast einem Drittel der Vorgänge (31,5 Prozent) konnten die Gutachter tatsächlich ärztliches beziehungsweise pflegerisches Versagen feststellen. Auch diese Quote deckt sich weitgehend mit der von 2012.

Die nahezu unverändert hohen Zahlen belegten den Handlungsbedarf, meinte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer bei der Vorstellung der MDK-Statistik am Mittwoch in Berlin. Erst vor knapp drei Monaten trat das neue Patientenrechtegesetz in Kraft, welches nach Einschätzung Gronemeyers aber nur unzureichende Verbesserungen im Kampf gegen Behandlungsfehler bringt.

So liegt zum Beispiel die Beweislast nach wie vor in erster Linie beim Patienten. Gronemeyer kritisierte auch, dass immer noch ein bundesweites Register für Behandlungsfehler fehle, weshalb in Deutschland „auch kaum etwas“ über deren Ausmaß bekannt sei.

In der Tat ist die Dimension von ärztlichem Pfusch nur schwer zu ermitteln. So geht man beim MDK von einer „hohen Dunkelziffer“ aus, weil Fehler oft gar nicht erkannt würden. Vielen Patienten ist auch nicht bekannt, dass sie sich bei einem vermuteten Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse wenden können, die wiederum den Medizinischen Dienst in Marsch setzt. Dessen Bilanz ist aber schon deshalb unvollständig, weil Geschädigte auch die Ärztekammern einschalten.

Darüber hinaus können Patienten direkt zu einem Anwalt gehen und den Verdacht von einem freien Gutachter prüfen lassen. Solche Vorgänge werden statistisch nicht erfasst. Im Fall von Heinz K. wollte die Versicherung des Krankenhauses nur ein Schmerzensgeld für die notwendige Entfernung der Kompresse aus dem Herzbeutel zahlen.

Einen Zusammenhang zwischen dem vergessenen Fremdkörper und der akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands von K. ließ die Versicherung nicht gelten. Genau diese Verbindung wurde jedoch durch den MDK zweifelsfrei bewiesen. Nach Lesart der Versicherung hätten K. nur einige Tausend Euro Schmerzensgeld zugestanden. Am Ende waren es dank MDK mehrere Hunderttausend.

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