Zweitwohnsitz: Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt gründet, kann für die ersten drei Monate Mehraufwendungen für Verpflegung in der Einkommensteuererklärung absetzen. Diese Frist kann in bestimmten Fällen neu beginnen.

Die Pauschale für Verpflegungsaufwendungen beträgt für einen ganzen Tag 24 Euro. Erklärt werde dies damit, dass der Arbeitnehmer drei Monate brauche, um sich auf die neue Situation einzustellen und somit höhere Aufwendungen habe, erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass diese Drei-Monatsfrist neu zu laufen beginnt, wenn die doppelte Haushaltsführung beendet, aber später am selben Ort wieder begründet wird (Aktenzeichen: VI R 15/09). Dies gilt auch dann, wenn dieselbe Wohnung wieder bezogen wird oder es sich um die Eigentumswohnung handelt. „Allerdings muss die doppelte Haushaltsführung wirklich beendet werden“, gibt Käding zu bedenken. Eine kurze Unterbrechung wegen Urlaub, Krankheit oder einer Weiterbildung an einem anderen Ort dürfte nicht ausreichen.

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