Risikoreiche Lösung : Zerstrittene Erben: Teilungsversteigerung kann helfen
München/Bonn (dpa/tmn) - Wenn Geschwister gemeinsam erben, kann das schnell in einen Streit ausarten. Angenommen, sie haben ein Mehrparteien-Mietshaus in Toplage vermacht bekommen. Nun sind sie uneinig darüber, was mit der Immobilie passieren soll.
Was also tun?
Die Lage ist verzwickt, denn die Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden. „Ein querulatorischer Miterbe kann den anderen das Leben zur Hölle machen“, sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht aus München.
Um das Dilemma zu lösen, gibt es einen juristischen Weg: die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert. Etwas Unteilbares, nämlich das Haus, wird in etwas Teilbares umgesetzt, nämlich in Geld. Damit können die Erben den Erlös unter sich aufteilen. „Jeder Miterbe, egal wie groß sein Anteil ist, kann beantragen, dass die Immobilie, die ihm in der Erbengemeinschaft mitgehört, versteigert wird“, erläutert Steiner. Andere Mitglieder haben keine rechtlichen Möglichkeiten, das zu verhindern.
Anlaufstelle für den Antrag ist das Versteigerungsgericht, eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Das Gericht wird in einem ersten Schritt einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Gutachten zu erstellen und den Versteigerungswert festzusetzen.
Das kostet allerdings Geld. Neben Gerichtskosten muss auch die Arbeit des Sachverständigen und gegebenenfalls die des Anwalts bezahlt werden. Generell gilt: „Je wertvoller die Immobilie ist, desto höher sind die Kosten“, erläutert Jan Bittler, Rechtsanwalt aus Heidelberg. Ist der Antragsteller ohne Vermögen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen.