Staatliche Erhebung : Zensus 2022 gestartet: 30 Millionen Bürger werden befragt
Wiesbaden Die Statistischen Ämter des Bundes haben mit einer großangelegten Befragung der Bevölkerung - dem sogenannten Zensus begonnen. Mit welchen Fragen müssen die ausgewählten Personen rechnen? Und gibt es eine Auskunftspflicht?
Es ist eine Art Inventur des Landes: Seit dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch. Bundesweit werden mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt, um zu erfahren, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Wer wird befragt?
Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden nicht direkt befragt. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft.
Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, erläuterte das Statistische Bundesamt. Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Damit gehe man auf aktuelle Datenbedarfe ein und liefere eine wichtige Datengrundlage für künftige Planungen.
Was ist das Ziel der Volkszählung?

Ziel ist, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als angenommen - mit schmerzhaften finanziellen Konsequenzen, da sich die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl bemisst.
Wie läuft die Befragung ab?
Bundesweit werden 100.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Der jeweilige Interviewer kommt zu einem vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Personen werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das dauert fünf bis zehn Minuten. Ungefähr drei Viertel der Personen werden zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Diese Befragung dauert weitere 10 bis 15 Minuten. Man kann diese Fragen entweder direkt im persönlichen Gespräch beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später online antworten.