Sonderausgaben : Wohnungsüberlassung nach Trennung kann Steuerlast mindern
Berlin Unterhaltsleistungen können steuerlich abzugsfähig sein. Auch der Gegenwert einer überlassenen, aber gemeinsam gekauften Wohnung kann in der Steuererklärung Berücksichtigung finden.
Wer Unterhalt an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten zahlt, kann die Leistungen bis zu einem gewissen Umfang als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das geht sogar schon im Trennungsjahr, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Der maximal abzugsfähige Unterhalt entspricht dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres - für dieses Jahr sind es deshalb 10 908 Euro, 2022 waren es noch 10 347 Euro. Wer allerdings nicht das ganze Jahr über Unterhalt gezahlt hat, kann auch nicht den Höchstbetrag ausschöpfen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Steuer ist die Zustimmung des Ex-Partners. Denn er oder sie muss im Gegenzug das erhaltene Geld als sonstige Einnahme in der Steuererklärung angeben. Andernfalls wäre er oder sie nicht dazu verpflichtet.