Wohnung zur Scheidungs-Finanzierung verkaufen

Saarbrücken (dpa) - Eine große Eigentumswohnung muss notfalls verkauft werden, um mit dem Geld die Kosten einer Ehescheidung zu bezahlen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Freitag (1.4.) bekanntgewordenen Beschluss.

In jedem Fall sei es zumutbar, zumindest einen Kredit aufzunehmen und der Bank die Wohnung als Sicherheit anzubieten. Eine Scheidung auf Staatskosten sei nicht möglich (Aktenzeichen: 9 WF 113/10). Das Gericht lehnte es ab, einer Wohnungseigentümerin für ihr Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Denn nach den Feststellungen des Gerichts hat die von der Klägerin selbst genutzte Wohnung eine Wohnfläche von knapp 90 Quadratmetern. Dazu meinte das OLG, zwar müsse selbst genutztes Eigentum nicht zwangsläufig verkauft werden, um einen Scheidungsprozess zu finanzieren. Anders sei die Sache jedoch bei einer - wie in diesem Fall - zu großen Wohnung. Zudem habe die Klägerin nicht dargelegt, dass sie die Wohnung beispielsweise zur Alterssicherung benötige.

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