Wohnen im Eigenheim - Mietfrei heißt nicht kostenfrei

Düsseldorf. Endlich keine Miete mehr zahlen — das ist für viele ein Hauptargument beim Immobilienerwerb. Doch Eigentümer sollten die laufenden Kosten nicht unterschätzen. Mieter, die zu Eigentümern werden, sind sich oft nicht darüber im Klaren, welche Gesamtkosten Immobilienbesitz verursacht.

Die laufenden Kreditkosten sind nur eine Seite der Medaille. Darüber hinaus fallen Ausgaben für Steuern, Versicherungsprämien, Müllentsorgung oder Abwasser an. Die Wohnnebenkosten sind in der Finanzkalkulation unbedingt zu berücksichtigen.

Immobilienbesitzer müssen jährlich Grundsteuer an ihre Stadt oder Gemeinde entrichten.„Dazu ermittelt das Finanzamt zunächst den Einheitswert des Objekts. Dieser wird dann mit einem steuerlich festgesetzten Promillesatz, der sogenannten Steuermesszahl, multipliziert - das ergibt den Grundsteuermessbetrag“, erläutert Bernd Klosterkemper, Vorstandssprecher des Immobilienvermittlers Planet Home. Die jeweilige Kommune, in der das Grundstück liegt, multipliziert den Grundsteuermessbetrag dann mit einem prozentualen Vervielfältiger, dem sogenannten Hebesatz. Daraus bestimmt sich die Grundsteuer, die von Ort zu Ort verschieden hoch ausfällt.

Grund: Der Hebesatz wird von Städten und Gemeinden selbst festgesetzt. Wer zum Beispiel in Hamburg wohnt, zahlt derzeit einen Hebesatz von 540 Prozent, München berechnet 535 Prozent und die Gemeinde Kirchheim bei München 280 Prozent. Klosterkemper rechnet vor: „Die Steuermessz! ahl in den alten Bundesländern beträgt 3,5 Promille. Eine Wohnung mit einem Einheitswert von 50.000 Euro kostet demnach in Hamburg jährlich 945 Euro Grundsteuer, in München 935,25 Euro und in Kirchheim 490 Euro.“

Jede Kommune berechnet Kanal- oder Abwassergebühren. Die Kosten errechnen sich nach Kubikmeter. Mancherorts wird der Beitrag geteilt in Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühr. Es kann auch ein Kanalbaubeitrag hinzukommen. Im Durchschnitt kostet der Kubikmeter Abwasser in Deutschland etwa 2,40 Euro, kann aber je nach Wohnort stark variieren. Auch die Kosten für Müllentsorgung sind von Ort zu Ort unterschiedlich.

Manche Städte richten die Höhe der Kosten an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen aus. Die meisten Städte bemessen ihre Gebühren nach der Tonnengröße und dem Leerungszeitraum. Wöchentliche Leerung kostet mehr als 14-tägige Leerung, und wer seine Tonne selbst auf die Straße stellt und wieder abholt, zahlt mancherorts geringere Gebühren. So kostet die 14-tägige Leerung einer 120-Lieter-Tonne in Offenbach jährlich 152,40 Euro, während der Vollservice - also das Abholen und Zur&! uuml;ckbringen der Tonne durch die dortige Kommune - 165,72 Euro kostet.

Der Frischwasserverbrauch errechnet sich aus einem Kubikmeter-Preis und einer Grundgebühr. Wie bei Abwasser und Müllentsorgung differieren hier die Preise je nach Wohnort stark. Laut Statistischem Bundesamt zahlt ein Modellhaushalt für 80 Kubikmeter Trinkwasser im Jahr rund 200 Euro. Die Höhe des Strompreises hängt vom Anbieter, dem Verbrauch der Geräte und vom individuellen Nutzungsverhalten ab.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft errechnete für das vergangene Jahr für einen dreiköpfigen Musterhaushalt einen durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 73 Euro im Monat. Auch die Heizkosten sind von vielen Faktoren abhängig, etwa der Anzahl der Außenwände, der Raumhöhe, der gewünschten Raumtemperatur sowie der Bausubstanz. Die monatlichen Kosten können zwischen 100 und 300 Euro differieren. Eigentümer sollten zudem Ausgaben für Schornsteinfeger und Wartungsarbeiten an der Heiz! ungsanlage einplanen.

Auch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gehören zu den regelmäßig anfallenden Kostenpunkten. Pauschale Aussagen über deren Höhe sind schwierig. Die Kosten richten sich nach Objektart, Standort, Versicherungsanbieter und Versicherungspaket. Eigentümer müssen aber mit mehreren Hundert Euro im Jahr rechnen. Weil bei jeder Immobilie früher oder später Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten anfallen, sollten Eigentümer dafür monatlich einen gewissen Betrag zurücklegen.

„Wer ein Haus besitzt, bestimmt die Höhe hierfür selbst“, erklärt Klosterkemper. Als Faustregel gilt: Ein Prozent des Hauswertes. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, der zahlt an Rücklagen das, was die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festlegt. Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus fallen zudem Kosten für die Hausverwaltung an. Klosterkemper empfiehlt Eigentümern, sich vor dem Kauf „so viel Informationen wie möglich über die zu erwartende Höhe der Nebenkosten einzuholen“.

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