Wer zahlt Schnee-Schäden?

Der Hausbesitzer muss nicht immer haften.

Düsseldorf. Der Winter macht nicht nur den Autofahrern zu schaffen, auch viele Fußgänger sind betroffen. Tagtäglich müssen sie sich über zum Teil vereiste Wege kämpfen. Und beim Tauwetter laufen sie Gefahr von einer Dachlawine erwischt zu werden. Doch wer haftet für diese Fälle, wer zahlt bei einem Unfall den Einsatz des Rettungswagen? Hier ein rechtlicher Überblick:

Entstehen Schäden durch Dachlawinen, haftet der Hausbesitzer, wenn er seinen Räum-Pflichten nicht nachgekommen ist. Diese sind in jeder Stadt unterschiedlich. Am besten erkundigt man sich bei der Stadt.

Grundsätzlich sei es sehr schwierig, den Hausbesitzer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar zu machen, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei einem beschädigten Auto übernimmt dann die Vollkasko-Versicherung die Kosten. Glasschäden sind auch von der Teilkasko des Autobesitzers gedeckt. Fußgänger müssen klagen.

Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Hausbesitzer den Gehweg nicht gestreut hat, haftet dieser für Arzt- und Krankenhauskosten. Ist nicht nachweisbar, dass grob fahrlässig gehandelt wurde, übernimmt die Krankenkasse des Geschädigten die Kosten.

Was passiert, wenn der Gestürzte es ablehnt in den von Passanten gerufenen Rettungswagen zu steigen? Da der Wagen nicht mutwillig zu dem Einsatz gerufen wurde, zahlt keiner. Da keiner behandelt wurde, fallen auch nicht die zehn Euro Notfallgebühr an. Falls doch Kostenforderungen gestellt werden, kann der Gestürzte sie an die Kasse weiterleiten.

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