Wer haftet beim Kindersport?

Viele Vereine sind gegen schwere Unfälle versichert.

Düsseldorf. Es herrscht lautes Treiben beim Eltern-Kind-Turnen. Kleinkinder mit dickem Windelhintern und ihre größeren Geschwister klettern auf Geräten. Ihre Eltern und die Übungsleiter helfen ihnen dabei. Ein gesunder Spaß für Klein und Groß im Eimsbütteler Turnverband (ETV) in Hamburg. Doch wer haftet, wenn etwas kaputt geht, sich ein Kind oder eine Begleitperson verletzt?

"Das kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an, also was passiert ist", sagt Holger Niese, Justiziar beim Deutschen Olympischen Sportbund. Und dann hänge es noch von der jeweiligen Versicherung des Sportvereines ab.

"Die Idee der Sportversicherung ist es, die schweren Unfälle abzudecken", sagt der Experte. "Dazu gehören im schlimmsten Fall der Tod oder die Invalidität durch einen Sportunfall. Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Menschen in Deutschland krankenversichert sind, so dass die Krankenkasse etwa bei einem Beinbruch oder einer anderen Verletzung für die Kosten aufkommt."

Manche Verbände hätten darüber hinaus noch weitere Leistungen vereinbart, beispielsweise Hausaufgabenhilfe für Kinder, die länger in der Schule fehlen nach dem Sportunfall, oder Zuschüsse für Brillen-, Hörgerät- oder Zahnersatz.

In den allermeisten Fällen gelten die Verträge nur für Mitglieder. Komplizierter wird es also, wenn beispielsweise einmal die Oma als Nicht-Mitglied mit den Kleinen zum Turnen geht. Eine Reihe von Vereinen hat eine Nicht-Mitgliederversicherung abgeschlossen. Wichtig sei auch zu wissen, dass die Haftpflichtversicherungen nicht im Falle von Mutwilligkeit für Sach- oder Personenschäden aufkomme. Nur fahrlässiges Verhalten sei versichert. Wird also nachgewiesen, dass ein Kind ein Gerät mutwillig zerstört oder einen anderen Menschen verletzt hat, greift die Vereinsversicherung nicht. Das gilt aber auch für die Privat-Haftpflichtversicherung, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

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