Wer bei Schäden durchs Feuerwerk zahlt

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Feuerwerk macht Spaß - manchmal allerdings auch Ärger. Das gilt vor allem, wenn Raketen und Böller in der Silvesternacht Schäden verursachen. Dann ist guter Rat oft teuer - und die richtige Versicherung Gold wert.

Laute Böller und bunte Raketen gehören dazu: Für viele ist Silvester ohne Feuerwerk undenkbar. Mit der Freude darüber kann es allerdings schnell vorbei sein. Denn wenn sich etwa eine Rakete ins Haus verirrt oder ein Kanonenschlag im Briefkasten detoniert, entstehen Schäden. In vielen Fällen springt dann die Versicherung ein. Doch welche Versicherung hilft wann? Ein Überblick:

Hausratversicherung: Fliegt versehentlich eine Rakete in die Wohnung oder das Haus, kann ein Brand entstehen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung hilfreich. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer oder aber auch Löschwasser entstehen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt.

Wohngebäudeversicherung: Böller im Briefkasten sind für Hausbesitzer ärgerlich. Denn oft werden diese durch die Detonation zerstört oder zumindest beschädigt. Die Schuldigen sind am Neujahrsmorgen aber oft nicht mehr ausfindig zu machen. Hier hilft die Wohngebäudeversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

Private Haftpflichtversicherung: Wer auf einer Party versehentlich oder aus Übermut einen Böller zündet, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese springe immer dann ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt, erklärt der BdV.

Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein, erklärt der GDV. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden.

Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung, erklärt der GDV. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

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