Sichere Vorsorge? : Was Garantien bei Lebensversicherungen wert sind
Berlin (dpa/tmn) - Im Alter soll es einem finanziell gut gehen. Nur: Mit der gesetzlichen Rente allein ist dies meist nicht machbar. Viele haben daher schon frühzeitig Vorsorge getroffen und eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Vor rund zehn Jahren war dies für die Sparer auch noch ausgesprochen lukrativ: 1999 betrug der Garantiezins satte vier Prozent. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert: Heutzutage liegt er gerade mal bei mageren 0,9 Prozent.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können Bestandskunden sich auf ihren Vertrag auch weiterhin verlassen. „Dafür haben die Versicherer eine Zinszusatzreserve aufgebaut, ihre Kapitalanlagepolitik geändert, Produkte mit veränderten Garantiezusagen eingeführt und ihre Kosten spürbar gesenkt“, erklärt GDV-Experte Thomas Menning. So will die Branche ihre Zinsversprechen auch in einem schwierigeren Umfeld einhalten.
Die Zinszusatzreserve betrug Ende 2016 insgesamt 44,1 Milliarden Euro, Ende 2017 waren es schon rund 60 Milliarden Euro. In den nächsten Jahren werden weitere Milliarden hinzukommen. Dies geht aber oft zulasten der Überschüsse, die Versicherer an ihre Kunden auszahlen. Konkret heißt das: Im Laufe der vergangenen Jahre sank nicht nur der Garantiezins, sondern auch die Überschussbeteiligung.
Das bekommen vor allem die Bestandskunden zu spüren. „Während Versicherte mit alten Verträgen häufig über den Garantiezins hinaus kaum oder gar keine Überschüsse erhalten, gibt es bei Neuverträgen ab 2013 mehr davon“, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest.
Immer wieder beschäftigen solche Fälle die Gerichte - so wie gerade den Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 201/17). Nach der Entscheidung der Richter beteiligen Lebensversicherer ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Im konkreten Fall muss sich das Landgericht Düsseldorf allerdings noch einmal anschauen, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers tatsächlich gerechtfertigt waren.