Arbeitsrecht : Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Erfurt/Freiburg Schwangere sind vor Kündigung geschützt. Doch wie wird der Beginn der Schwangerschaft festgelegt, wenn die zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt war? Damit beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht.
Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, darf ihr nach dem Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Weiß sie selbst zum Kündigungszeitpunkt noch nichts von der Schwangerschaft, kann der Schwangerschaftsbeginn rückwirkend bestimmt werden - und zwar indem 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurückgerechnet wird. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az: 2 AZR 11/22) hervor, über die der Fachverlag Haufe.de berichtet.
Im konkreten Fall kündigte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin fristgerecht innerhalb der Probezeit. Die Beschäftigte klagte gegen ihre Kündigung, da sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger gewesen sei, ohne davon zu wissen.
Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Auffassung, dass die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger war. Zudem sei die Mitteilung darüber an den Arbeitgeber zu spät erfolgt. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens erfolgen. Der Anwalt der Arbeitnehmerin reichte allerdings erst rund drei Wochen nach der Kündigung eine Schwangerschaftsbestätigung beim erstinstanzlich befassten Arbeitsgericht Heilbronn nach.