E-Mobilität : Wallbox-Nachrüstung bringt Steuererleichterung
Berlin Immer mehr Mieter wünschen sich eine E-Ladesäule an ihrem Stellplatz. Vermieter, die diesem Wunsch nachkommen, können die anfallenden Kosten über die Nutzungsdauer abschreiben. Das senkt die Steuerlast.
Wer seine vermietete Immobilie mit einer oder mehreren Ladestationen ausstattet, kann die dafür angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Darauf verweist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Steuerrechtlich werden nachgerüstete E-Ladesäulen als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet. Die Kosten für die Nachrüstung der Ladesäule müssen Vermieter daher über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.
Absetzungszeitraum liegt zwischen sechs und zehn Jahren
Dabei haben sie einen gewissen Spielraum. Die Finanzverwaltung setzt bei intelligenten Wandladestationen - sogenannten Wallboxen oder Wall Connectoren - eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren an. Über diesen Zeitraum hinweg können Vermieter die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber, komplett abschreiben.