Vorsicht vor falschen Telefonsex-Rechnungen

Leipzig/Mainz (dpa/tmn) - Verbraucher werden derzeit mit falschen Rechnungen belästigt. Die Betroffenen werden aufgefordert, 90 Euro zu zahlen, weil sie Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch genommen hätten.

Wie die Verbraucherzentralen Sachsen und Rheinland-Pfalz erklären, sollten Empfänger die Rechnungen bei berechtigten Zweifeln nicht bezahlen. Nicht immer sei klar, ob die Rechnungsempfänger eine kostenpflichtige Rufnummer überhaupt gewählt hätten, erklären die Verbraucherschützer. Betroffene sollten daher gegen die Zahlungspflicht schriftlich Einspruch einlegen - am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Von der Firma sollten Betroffene zudem einen Nachweis verlangen, dass die in Rechnung gestellten Dienstleistungen tatsächlich geliefert wurden. Der Anbieter müsse beweisen können, dass von einem Anschluss aus eine bestimmte Nummer angewählt oder eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch genommen wurde.

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