Vorausfahrende Skifahrer haben Vorrang

München (dpa/tmn) - Vorausfahrende Skifahrer haben uneingeschränkt Vorrang. Das stellte das Oberlandesgericht München fest, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet (Az.:20 U 4661).

Die Richter entschieden: Wer auf einer Piste auf einen vor ihm fahrenden Skifahrer auffährt, haftet für diesen Unfall in vollem Umfang. Im verhandelten Fall war ein Mann nach einer absolvierten Übung in einem Skikurs von hinten auf eine andere Kursteilnehmerin aufgefahren. Die Frau stürzte und verletzte sich dabei erheblich. Für diesen Unfall trage allein der Skifahrer die Schuld, befanden die Richter. Denn ein von hinten kommender Skifahrer oder Snowboarder müsse seine Fahrspur immer so wählen, dass er vor ihm fahrende Dritte nicht gefährdet.

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